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5.4 Schule

In Deutschland besteht Schulpflicht. Diese wird im Artikel 7 des Grundgesetzes geregelt. Die genaue Dauer der Schulpflicht ist in jedem Bundesland anders.

Im Allgemeinen gilt, dass du zwischen neun und zehn Jahren schulpflichtig bist. In der UN-Kinderrechtskonvention wird in Artikel 28 dein Recht auf Bildung festgehalten. Du hast also nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte! Wenn du länger als 6 Wochen in einer Klinik oder in einer geschlossenen Unterbringung in der Jugendhilfe bist, ist eine Beschulung Pflicht.

Das Lehrpersonal hat den Auftrag, den Kontakt zu deiner letzten Schule (sogenannte Heimatschule) aufzunehmen, um von dort Informationen über deine bisherige schulische Laufbahn, deine Stärken und Schwächen im Unterrichtsstoff und Informationen über den zu lernenden Stoff zu bekommen. Natürlich kannst du auch selbst darüber berichten, was du schon kannst und was für dich noch schwierig ist. Du sollst nicht überfordert, aber durchaus gefördert werden.