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5.1 Verfahrensbeistand

Ein Verfahrensbeistand ist dafür da, deine Interessen zu vertreten und dein Recht auf Mitbestimmung im familiengerichtlichen Verfahren zu wahren.  Es sind häufig Sozialpädagog*innen oder Rechtsanwält*innen, die als Verfahrensbestand arbeiten. Er oder sie geht mit dir zum Gericht, wenn du geschlossen untergebracht werden sollst oder freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet werden sollen (z.B. Fixierung, Time-Out-Räume). Wenn bei Gericht Entscheidungen darüber getroffen werden, musst du im Gericht immer gehört werden und dein Verfahrensbeistand muss immer dabei sein.

Der Verfahrensbeistand hilft dir bei der Vorbereitung und Wahrnehmung von Terminen bei Gericht. Das bedeutet, dass er oder sie dir dabei hilft, dass du im Verfahren gehört wirst und deine Meinung sagen kannst. Wenn du nicht in der Lage bist, am Verfahren teilzunehmen, vertritt dein Verfahrensbeistand deine Interessen stellvertretend für dich.

Ganz wichtig!

  • Es ist dein Recht, dass du einen Verfahrensbeistand bekommst, egal wie alt du bist.
  • Wenn du 15 Jahre alt oder älter bist, kannst du auch einen Anwalt oder Anwältin für das Verfahren bekommen.
  • Wenn du mit deinem Verfahrensbeistand nicht zufrieden bist, dann kannst darum bitten, dass er oder sie gewechselt wird & das auch schriftlich beantragen.

Sollte es zu einer GU/FEM kommen, obwohl du nicht angehört wurdest oder kein Verfahrensbeistand/Anwalt hattest, kannst du beim Oberlandesgericht Beschwerde einlegen.