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4.3 Beschreibung der möglichen Maßnahmen (Fixierung, Einsperrung, Time-out- Räume etc.)

Es gibt körpernahe und körperferne Maßnahmen. Alles, was dich direkt am Bewegen hindert, sind körpernahe Maßnahmen. Beispiele dafür sind unter anderem hochgezogene Bettgitter und Fixiergurte. Körperferne Maßnahmen beziehen alles ein, was dich indirekt daran hindert, wegzukommen, also zum Beispiel abgeschlossene Türen oder Fenster, wegnehmen der Kleidung oder versperren von Wegen.

Auch sedierende Medikamente (Medikamente, die dich beruhigen und schläfrig machen) und Drohungen sind Freiheitsentziehende Maßnahmen.  Folgend werden dir die Maßnahmen genauer erklärt:

Einsperrung:
Wenn du daran gehindert wirst dich frei zu bewegen, weil du zum Beispiel in deinem Zimmer bleiben musst und dich jemand aktiv daran hindert und diese Einsperrung länger als 30 Minuten dauert oder regalmäßig durchgeführt wird, dann ist das nur erlaubt, wenn ein Familiengericht zustimmt.[1]

 


[1] BGH FamRZ (juristische Fachzeitschrift) 2015, 567, 568

Time-Out-Raum:
In einigen Einrichtungen werden Menschen zur Beruhigung in einen reizarmen Raum gesperrt. Dieser Raum wird häufig Time-Out-Raum genannt. Er kann aber auch anders heißen. Das Ziel ist es, dass dieser Mensch durch die reizarme Umgebung wieder zur Ruhe kommt.

Es geht um soziale und kommunikative Ausgrenzung. Mit diesem Menschen wird kaum gesprochen. Es wird nicht als „Wegsperren“ kommuniziert, ist aber eigentlich nichts Anderes. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Time-Out-Raum auch gerne als erzieherische Maßnahme missbraucht wird.
Das ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig. Das Einsperren in einen Time-Out-Raum ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die Selbst- oder Fremdgefährdung abwenden soll und auch nur für diesen Zweck erlaubt ist.
Wenn du dich also auf normale Weise mit einer Fachkraft streitest oder dich nicht benimmst, Regeln nicht befolgst, ist dies kein Grund dich in einen Time-Out-Raum einzusperren. Eine Genehmigung nach § 1631b BGB dafür ist notwendig, jedoch auch nachträglich einholbar.

Fixierung:
Das bedeutet das „Festbinden“ eines Menschen an einem Bett, Stuhl oder Ähnliches. Gängig ist eine sogenannte „Fünfpunktfixierung mittels Gurten“ am Bett. Dabei werden spezielle Gurte benutzt um den Menschen an Armen, Beinen und dem Körper zu fixieren.
Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit einen Gurt am Kopf zu befestigen, um das Schlagen mit dem Kopf an das Bett zu verhindern. Der Mensch ist so daran gehindert, sich zu bewegen und kann sich nicht mal selber kratzen. Die Bewegungsfreiheit wird vollständig aufgehoben. Die Anwendung von Fixierungen sind genehmigungspflichtig beim Familiengericht.

Sedierung:
Die Sedierung wird auch „chemische Fixierung“ genannt. Durch die Gabe von sedierenden Medikamenten wird der Mensch ruhiggestellt. Auch eine Sedierung ist genehmigungspflichtig beim Familiengericht.