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3.4 Wann darf dir die Freiheit entzogen werden? Fremd- und Selbstgefährdung

In der Regel kann dir deine Freiheit nur entzogen werden, wenn eine „erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung“ vorliegt. Was heißt das?

Unter selbstgefährdendem Verhalten versteht man Handlungen, die bewusst oder unbewusst eine Schädigung beziehungsweise eine Verletzung der eigenen Gesundheit verursachen könnten. Diese Schädigung kann sowohl körperlich als auch seelisch sein. Zu selbstverletzenden und fremdgefährdenden Verhaltensweisen gehören:

  • Fremdgefährdung, das heißt, dass du andere gefährdest oder verletzt.
  • Selbstgefährdung, das heißt, du verletzt dich körperlich zum Beispiel durch eine Essstörung.
  • Selbstmordgedanken, das heißt, du denkst daran dich zu töten oder hast es auch schon versucht.
  • Selbstsabotage, das heißt, wenn du aktiv durch dein eigenes Verhalten deine Ziele und Wünsche nicht berücksichtigst oder dir immer selbst im Weg stehst.
  • Hochrisikoverhalten, das heißt, dass du dich mit deinen eigenen Verhaltensweisen selbst in Gefahr bringst (zum Beispiel mit Drogen, Alkohol oder gefährlichen Aktionen).                                            

Solltest du oder eine dir nahestehende Person von Selbst- oder Fremdverletzendem Verhalten bedroht oder betroffen sein kannst du dir bei diesen Stellen kostenlose, anonyme und schnelle Hilfe per Telefon, Mail, Chat oder im direkten Kontakt suchen.