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3. Bin ich hier überhaupt richtig?

In diesem Kapitel erfährst du einige Punkte, ob du überhaupt in der geschlossenen Unterbringung sein solltest oder ob die freiheitsentziehende Maßnahme für dich richtig ist. Unser Ziel ist es, dass du die Voraussetzungen für eine freiheitsentziehende Maßnahme oder eine geschlossene Unterbringung kennst und dir selbst bei Rechtsverstößen helfen kannst oder Hilfe holen kannst.

Deine Freiheit zu entziehen oder zu beschränken ist ein massiver Einschnitt in deine Grundrechte. Das darf nur in Ausnahmefällen geschehen. Schau dir die Voraussetzungen auf den nächsten Seiten an und überlege, ob die überhaupt für dich zutreffen.
 

§ 1631b BGB:(1) „(1) Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. (2) Die Unterbringung ist zulässig, solange sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch andere öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. (3) Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.“